Waffenrecht in Deutschland: Selbstverteidigung oder Gefahr für die Gesellschaft?
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Министерство образования Саратовской области
Муниципальное автономное общеобразовательное учреждение
«Лицей №37»
Фрунзенского района
Творческая работа на тему:
«Право на ношение оружия в Германии: самооборона или опасность для общества?»
(на немецком языке)
Выполнила
Ученица 11 «б» класса
Лаптева Ксения
Научный руководитель
Хромова Ольга Анатольевна
Саратов 2016
Bildungsministerium
Des Saratower Gebietes
Lyzeum №37
«Deutsches Waffenrecht: Selbstverteidigung oder Gefahr für die Gesellschaft?»
Die Arbeit
der Schülerin der 11. Klasse «B»
Ksenia Laptewa
Betreut von der Deutschlehrerin
Olga Khromova
Saratow 2016
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Begriff
3. Waffenbesitz in Deutschland
4. Waffenschein
5. Verschärfungen des Waffenrechts
6. Fazit
7. Quellenangaben
Einführung
Viele deutsche Medien stellen fest - nie war es so leicht, an Waffen heranzukommen. Die Problematik des freien Waffenrechtes wird in letzter Zeit in der ganzen Welt diskutiert. Auf Bild.de gab es Information, es gäbe einen Terror-Bezug der illegalen Lieferung von Waffen aus Stuttgart nach Paris. Und die aktuelle Information über Silvesteranrgiffe auf Frauen in Köln hat enorme Nachfrage an Selbstschutzwaffe verursacht. Wegen dieser Nachrichten entsteht die Frage: ist Waffenbesitz Selbstverteidigung oder Gefahr für die Gesellschaft?
Die Problematik des Waffenrechtes interessiert mich auch persönlich, weil es unter meinen Freunden solche gibt, die mit Sportwaffen zu tun haben, und ich selbst habe es vor, an einer militär-medizinischen Akademie zu studieren.
Begriff
Waffenrecht bedeutet ursprünglich das Recht des freien Mannes, seine Waffen zu tragen; demgemäß mit der Einschränkung der Freiheit auf einen bestimmten Personenkreis reduziert. So hatten im Mittelalter das Waffenrecht nur Ritter und Bürger; danach schränkte besonders der absolute Staat das Waffenrecht immer mehr ein. Heute dürfen vielfach nur noch die zum Schutz der Allgemeinheit Berufenen die Waffe führen (Militär, Polizei, ein Teil der Justiz u. Ä.)
Waffenbesitz in Deutschland
In Deutschland liegt das Gewaltmonopol prinzipiell beim Staat. Nur der Staat hat das Recht, im Notfall physische Gewalt gegen Menschen anzuwenden. Waffenbesitz zur Selbstverteidigung ist prinzipiell verboten. In Deutschland ist aber Bürgern, die keine Vorstrafe haben, unter bestimmten Voraussetzungen der Besitz von Waffen bzw. entsprechender Munition gestattet. Der Waffenbesitz wird in Deutschland seit 1972 bundeseinheitlich durch ein Waffengesetz geregelt, das den privaten Waffenbesitz zum Zweck der inneren Sicherheit kontrollieren und den illegalen Waffenbesitz und Waffenhandel bekämpfen soll. Das Waffengesetz wurde seitdem regelmäßig reformiert, insbesondere nach den Ereignissen von Erfurt 2002 und Winnenden 2009, und gilt heute als eines der strengsten weltweit. Es ist wesentlich rigider als die EU-Waffenrichtlinie, die den europäischen Mindeststandard vorgibt. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland rund zehn Millionen legale Waffen. Die Meinung der meisten ist, dass sie dorthin gehören, wo sie gebraucht werden: beim Militär, der Polizei, den Jägern und jenen Menschen, die wegen persönlicher Gefährdung eine Pistole tragen dürfen.
Die Daten waren früher auf über 600 Behörden verstreut. Seit 2013 ist ein computergestütztes nationales Waffenregister eingeführt, wo alle Waffen zentral erfasst und registriert sind.
Waffenschein
Legale Waffen in Deutschland teilen sich in zwei große Gruppen:
Auf der einen Seite sind die sog. SGS Waffen, gemeint sind Schreckschuss-, Signal- und Gaswaffen. Die zweite Gruppe sind die Jagd- und Sportwaffen
Waffenscheinein ist Ausweis, der von der Kreispolizeibehörde ausgestellt wird und der den Inhaber berechtigt, eine Schusswaffe außerhalb seines Wohn-, Dienst- oder Geschäftsraums oder seines befriedeten Besitztums zu führen. Voraussetzung für die Ausstellung ist die Zuverlässigkeit des Bewerbers und der Nachweis eines Bedürfnisses.
Gesetzlich reglementiert sind alle Schusswaffen und andere Gegenstände wie Messer, die potentiell verletzen und auch töten können sowie entsprechendes Zubehör wie Munition. Grundsätzlich verboten im Umgang und Handel sind – mit ganz wenigen Ausnahmen - vollautomatisierte Waffen, Schuss- und Stoßwaffen, die nicht auf den ersten Blick als solche zu erkennen sind sowie bestimmte Messer wie Fall-, Faust-, Butterfly- und Springmesser. Um mit anderen Waffen legal Umgang zu haben, muss eine behördliche Erlaubnis vorliegen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
-Volljährigkeit;
-persönliche Zuverlässigkeit und Eignung, d.h. der Besitzer darf z.B. nicht vorbestraft sein;
-erforderliche Sachkenntnis, d.h. er muss mit der Waffe zweckmäßig umgehen können;
-Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Außerdem muss ein legitimes Bedürfnis vorhanden sein, d.h. es wird beurteilt, ob der Waffenbesitz überhaupt erforderlich ist. Dieses legitime Bedürfnis wird – abgesehen von Bewachungspersonal und besonders gefährdeten Personen – allgemein bei bestimmten Personengruppen anerkannt, deren Zugehörigkeit nachgewiesen werden muss. Dazu gehören Jäger, Sportschützen, Brauchtumsschützen (sprich: Mitglieder von Schützenvereinen) sowie Waffen- oder Munitionsssammler.
Diese Personengruppen dürfen eine Waffe besitzen, wenn sie eine Waffenbesitzkarte, einen Munitionserwerb- und einen Waffenschein nachweisen, der höchstens drei Jahre Gültigkeit hat. Spätestens dann muss der Bedarf erneut nachgewiesen werden. Dabei sind die Waffen grundsätzlich so aufzubewahren, dass sie von anderen nicht entwendet oder missbraucht werden können.
Verschärfungen des Waffenrechts
Die grundlegenden Bedingungen des Waffenbesitzes sind unmittelbar nach den Erfahrungen aus dem Amoklauf von Erfurt 2002 in einigen Punkten noch deutlich verschärft worden: So wurde die Altersgrenze für den Waffenbesitz für Sportschützen auf 21 Jahre angehoben, eine medizinisch-psychologische Untersuchung für alle Antragsteller unter 25 Jahre zur Pflicht gemacht und eine Genehmigungspflicht für Schießsportordnungen eingeführt. 2008 wurde als weitere Maßnahme das Führen von Schusswaffenimitaten verboten. Die Amoktat von Winnenden 2009 hatte weitere Verschärfungen zur Folge: So wurden die Kriterien für den Waffenbesitz von Sportschützen noch enger gefasst und vor allem nochmals stärkere Kontrollen zur Aufbewahrung von Schusswaffen festgelegt. Jetzt kann auch unangemeldet und ohne konkreten Verdacht geprüft werden, ob die Waffen sicher gegen fremden Zugriff aufbewahrt sind, was in der Regel technisch gesicherte Waffenschränke voraussetzt.
Die Frage nach den Bedingungen des Waffenbesitzes ist vor allem nach Amokläufen immer wieder Teil der öffentlichen politischen Diskussion. Viele politische Kräfte kämpfen für zusätzliche Instrumente, die Zahl legaler Waffen in Deutschen weiter deutlich zu reduzieren, bzw. letztendlich für ein vollständiges Verbot des Waffenbesitzes, weil nur so Taten wie in Erfurt oder Winnenden verhindert werden könnten. Versuche einiger Länder, Gebühren oder Steuern auf Waffen zu erheben und so den Waffenbesitz noch unattraktiver zu machen, sind bislang gerichtlich gescheitert.
Öffentliche Meinung und Medienkontakte
Das Waffenrecht in Deutschland leidet unter zwei Faktoren:
-Aufsehende Straftaten mit Schusswaffen lösen in Öffentlichkeit, Medien und Politik reflexartig den Ruf nach Verschärfung aus.
-Die entsprechende Gesetzesänderung wird in derartiger Eile durchgepeitscht, dass am Ende etliche Fehler den Umgang mit dem Flickwerk erschweren.
Waffentechnik und Waffenrecht sind Gebiete, die für die Medien von erheblichem Interesse sind, zumal damit für sie meistens Ereignisse verbunden sind, die an Emotionen rühren. Die extremsten Beispiele hierfür waren verständlicherweise die Amokläufe von Erfurt, Emsdetten und Winnenden.
Das Schwierige an diesem Themenfeld ist, dass sachliche Informationen dann häufig nur schwer zu vermitteln sind, weil sie vorgefassten laienhaften Sichtweisen im Wege stehen. Zahlreiche Medienkontakte waren daher zunächst „Lehrstunden“ in Waffentechnik und Waffenrecht, ehe überhaupt die eigentliche Stellungnahme sinnvoll möglich wurde. Dass eine Vielzahl von Medienvertretern immer wieder den Kontakt suchte, spricht dafür, dass die sachliche Information gleichwohl geschätzt wurde.
Sportschützen und die Waffenlobby fühlen sich diskriminiert und zu Unrecht kriminalisiert. Sie verweisen darauf, wie selten Tötungsdelikte mit legalen Waffen begangen werden. Für Amokläufe wären außerdem nie die Waffen, sondern nur der Mensch verantwortlich.
Fazit
Waffenbesitz wäre nicht zuletzt auch ein Freiheitsrecht des Einzelnen gegenüber dem Staat. Dabei fällt gerne das umstrittene Diktum von Bundespräsident Gustav Heinemann: “Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.”
Zum Schluss möchte ich nur betonen, dass die Frage, ob Waffenrecht Selbstverteidigung oder Gefahr für Gesellschaft ist, kann man nicht eindeutig beantworten. Ich persönlich bin der Meinung, dass für Tötungsdelikte nie die Waffen, sondern nur der Mensch verantwortlich sei
Quellenangaben
1. Süddeutsche Zeitung (15.09.2015): „Schönzeit für Schützen“. http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/medizin-am-lebensende-es-ist-nie-zu-frueh-1.2649107
2. Rolf Hennig: Die Waffen-Sachkunde-Prüfung in Frage und Antwort für Sportschützen, Jäger, Waffenscheinbewerber, Sicherheitsunternehmen, Freizeitkapitäne, Waffensammler. 22. Auflage München 2006,.
3. www/wissen/de/deutsches Waffenrecht
4. http://en.wikipedia.org/wiki/waffenrecht
5. Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Veränderungen im Waffenrecht. 2010.
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